Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1      Allgemeines

1. Da wir ausschliesslich mit Unternehmen kontrahieren, gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nur diesen gegenüber und nicht im Verhältnis zu Verbrauchern.

2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

3.  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Wir sind jederzeit berechtigt, die vorliegenden Bedingungen einschliesslich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

 

§ 2      Vertragsabschluss

 

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten.

2. Mit der Bestellung bzw. Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben und die beauftragten Arbeiten ausführen lassen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 3      Wareneingang

 

1. Allen Werkstücken, die zur Veredelung übergeben werden, muss ein Auftrag oder Lieferschein beigefügt werden, der folgende Angaben enthalten muss:

a. Bezeichnung der Teile, Stückzahl, Nettogewicht und Art der Verpackung,

b. Werkstoffqualität (Normbezeichnung),

c. Hinweis, sofern Teile nicht für eine 430°C. Wärmebehandlung geeignet sind.

 

§4       Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmässig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5.  Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräussern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräusserung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

§ 5 Vergütung

1. Die Preise verstehen sich in CHF ab Werk, ausschließlich jeweils gültiger MwSt. und Kosten für etwaige Verpackung, Transport oder Porto. Wenn sich nach Vertragsschluss Auftrag bezogene Kosten wesentlich ändern, werden sich die Vertragspartner über eine Anpassung verständigen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis/Werklohn zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

3. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen bei Arbeitslohn und Material zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig und durch uns anerkannt wurden.

6. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Versand und Gefahrübergang

1.  Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2.  Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

3. Liefertermine und Lieferfristen sind – sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – unverbindlich.

4. Die Lieferzeit beginnt, sobald die Vertragsparteien alle Ausführungseinzelheiten geklärt und der Auftraggeber sämtliche für den Vertrag erforderlichen Angaben zur Verfügung gestellt hat.

5. Im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung einer verbindlichen Lieferfrist gilt folgendes: Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, fristgerecht zu liefern, verändern die vereinbarten Liefertermin bzw. -fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Unterbrechungszeiträume.

 

§ 7 Gewährleistung

 

1. Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden infolge normaler Abnutzung, unsachgemässer Behandlung, Benützung ungeeigneter Medien, Ablöse-erscheinungen der Beschichtung infolge Diffusion sowie generell anderer Gründe, welche die Wyss Coatings AG nicht zu verantworten hat.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadens-Ersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

5. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

5. Das Verwendungsrisiko für die von uns gelieferten Erzeugnisse liegt alleine beim Kunden. Wir haften nicht für Schäden, die bei der Verarbeitung oder sonstigen Verwendung der gelieferten Erzeugnisse entstehen. Wir haften auch nicht für die Eignung der Erzeugnisse für den vom Kunden vorgesehenen Zweck.

6. Ebenso ist die Haftung für sämtliche Folgeschäden, die aus einem Rechts- oder Sachmangel entstehen können, ausgeschlossen. Die Haftung entfällt auch im Bereich der Gewährleistungsausschlüsse gemäss § 7.

 

§ 9 Einkaufsgeschäfte

1. An unsere Bestellung halten wir uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen gebunden.

2. Bei dem in der Bestellung ausgewiesenen Preis ist die MwSt. nicht enthalten.

3. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Im Falle des Lieferverzugs sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1% des Lieferwertes pro vollendete Woche zu verlangen. Insgesamt jedoch nicht mehr als 10% des Gesamtauftragswertes. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht, uns nachzuweisen, dass in Folge des Verzuges kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend.

4. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu überprüfen. Eine etwaige Rüge gilt dann als rechtzeitig erfolgt, soweit sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen ab Zugang der Ware beim Lieferanten eingeht.

5. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen sind wir im Falle von Mängeln berechtigt, nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.

6. Werden wir wegen eines Fehlers der vom Lieferanten gelieferten Sache aus Produkthaftung in Anspruch genommen, so hat uns der Verkäufer von der aus dem Mangel resultierenden Produkthaftung freizustellen.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts oder die Bestimmungen der CISG (Convention of Contracts for the international Sale of Goods) finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

4. Unsere Kunden ermächtigen uns, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Wir speichern und verwenden die persönlichen Daten der Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

5. Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden mittelbaren und unmittelbaren Streitigkeiten sind der Gerichtstand sowie der Erfüllungsort der Sitz der Wyss Coatings AG.